Änderung von notariell beurkundetem Kindesunterhalt

Sabine - Geändert am 18. Januar 2022 um 02:04
 Sabine - 18. Januar 2022 um 07:27
Wir haben den Unterhalt für unsere Kinder notariell, außergerichtlich festgelegt. Nun hat sich das Einkommen meines Ex-Manns deutlich verbessert, so dass den Kindern nach der Düsseldorfer Tabelle deutlich mehr zustehen würde. Besteht hier die Möglichkeit, dass die Kinder bekommen, was Ihnen nach der Düsseldorfer Tabelle zusteht? Oder ist es nach der Beurkundung nicht mehr möglich?
Vielen Dank

1 Antwort

Hallo,

es ist möglich. Sie können auch gegen notariell beurkundeten, privat geregelten Kindesunterhalt eine Abänderungsklage einreichen, wenn sich die Einkommensverhältnisse geändert haben, egal in welche Richtung. Verlangen Sie zunächst eine außergerichtliche Abänderung, aber am besten mit anwaltlicher Hilfe.

Gruß vom CCM-Team
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Vielen Dank für die schnelle Antwort!
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