EÜR - PV Anlage

Eisprinz Beiträge 1 Mitglied seit Montag März 28, 2022 Status Mitglied Zuletzt online: März 28, 2022 - Geändert am 29. März 2022 um 02:32
 Gesperrt profil - 26. April 2022 um 01:35
Guten Tag,

ich betreibe seit 10/2021 eine Fotovoltaikanlage.
Ich habe mich als Kleinunternehmer angemeldet. Somit muss ich auf den Eigenverbrauch und auf die Netzeinspeisung Umsatzsteuer bezahlen. Auf der anderen Seite steht mir die Erstattung der Umsatz-/Mehrwertsteuer zu.
Wie ist das jetzt in den Steuererklärungen (EÜR, Umsatzsteuer ff.) zu handeln?
Die Anlage wurde wie geschrieben im Oktober 2021 errichtet und bezahlt - inkl. Mehrwertsteuer. Dies habe ich in der Umsatzsteuervoranmeldung IV/2021 angegeben. Im Februar habe ich die gezahlte Umsatzsteuer (abzüglich der zu zahlenden Umsatzsteuer) erstattet bekommen.

Bei den Steuererklärungen ist es ja immer so, dass der Zeitpunkt des Geldflusses zählt.
Jetzt meine Frage: Was muss ich in den Steuererklärungen angeben? Ich habe ja 2021 die Umsatz-/Mehrwertsteuer gezahlt, aber erst 2022 zurückbekommen. In der EÜR und in der Umsatzsteuererklärung hätte ich ein Plus (Ausgaben), also Erstattung. Aber: Das Geld habe ich ja schon einmal bekommen!?
Im kommenden Jahr hätte ich ein Minus (Einnahmen) als Zahlung an das Finanzamt.

Kann mir da jemand weiterhelfen?
Viele Grüße!

1 Antwort

Gesperrt profil
26. April 2022 um 01:35
Hallo,

haben Sie schon Ihren Steuerberater gefragt?

Gruß vom CCM-Team
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