Einnahmen aus Grundstücksverkauf (Landwirtschaft, Grünland)

bjoekoe Beiträge 1 Mitglied seit Dienstag März 29, 2022 Status Mitglied Zuletzt online: März 29, 2022 - Geändert am 5. April 2022 um 01:36
DasKeRin Beiträge 9 Mitglied seit Freitag Juli 15, 2022 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 19, 2022 - 15. Juli 2022 um 18:50
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hoffe, Sie können uns in der nachfolgenden Situation weiterhelfen bzw. eine Information zukommen lassen.
Zur Situation:
Ich bin im Besitz eines Grundstücks (350m²), welches ich gerne veräußern würde.
Das Grundstück ist seit mehreren Generationen in Familienbesitz und ist durch den Tod meines Vaters im letzten Jahr an mich übergegangen.
Wenn dieses Grundstück jetzt veräußert wird, kommen für den Käufer Nebenkosten wie Notar und Grunderwerbsteuer dazu.
Muss ich (70 Jahre, Rentner) den Ertragswert, den ich für das Grundstück erhalte, in meiner Einkommensteuer als Einnahmen hinzurechnen und werden diese dann versteuert?
Zudem stellte sich die Frage, da das Grundstück erst seit einem Jahr in der Erbfolge an mich übergegangen ist, ob zusätzlich besteuert wird.

Sollte zu dem Sachverhalt zusätzliche Infos fehlen, bitte um Nachricht.

Vielen Dank
Gruß
bjoekoe

1 Antwort

DasKeRin Beiträge 9 Mitglied seit Freitag Juli 15, 2022 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 19, 2022 5
Geändert am 16. Juli 2022 um 01:15

Hallo bjoekoe,

falls sich das Grundstück in Ihrem Privatvermögen befindet, können Sie es veräußern, ohne dass eine Steuer fällig wird. Der Vorgang ist nicht steuerbar, da Sie als Rechtsnachfolger zusammen mit den Jahren Ihres Rechtsvorgängers das Grundstück für mindestens 10 Jahre im Privatvermögen gehalten haben (Fußstapfentheorie).

Wenn es sich bei diesem Grundstück um landwirtschaftliches Betriebsvermögen handelt, also es im Anlagevermögen Ihres landwirtschaftlichen Unternehmens bilanziert wird, dann können Sie dieses Grundstück niemals steuerfrei veräußern und müssen immer die stillen Reserven (Veräußerungspreis abzgl. Veräußerungskosten und Buchwert) versteuern. Wenn es sich bei dieser Veräußerung um eine Geschäftsveräußerung im Ganzen handelt, weil Sie z.B. durch den Grundstücksverkauf Ihren landwirtschaftlichen Betrieb somit insgesamt veräußern, müssen weitere Folgen beachtet werden.

Falls es sich um landwirtschaftliches Betriebsvermögen handelt, sollten Sie sich steuerlich beraten lassen.


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