Anlage KAP, Abgeltungssteuer

Pate - Geändert am 26. Mai 2022 um 01:22
 Gesperrt profil - 26. Mai 2022 um 01:45
Guten Tag zusammen,

ich habe bei einer niederländischen Firma investiert, die mit Aktien handelt. Die jährlich erwirtschaftete Rendite wird mir allerdings nicht am Ende des Jahres ausgezahlt, sondern die Rendite plus mein Startkapital wird automatisch auf einen neuen Vertrag für weitere 12 Monate übertragen (Zinseszins).

Nun zu meiner Frage:
Wann muss ich den Fiskus über meine Kapitalerträge informieren? Erst wenn ich mir alles auszahlen lasse?
Angenommen ich lasse das Ganze noch 5 Jahre laufen und löse dann die Verträge auf, sprich Summe X - Startkapital = zu versteuernder Gewinn.
Oder muss ich jährlich den Bescheid über Kapitalerträge ans Finanzamt leiten mit Info, dass keine Auszahlung erfolgte?

Danke für die Hilfe.

Beste Grüße,
Martin

1 Antwort

Hallo,

Sie müssen die Erträge jedes Jahr in der Steuererklärung angeben und zahlen, wenn keine Ausschüttung erfolgt, eine Vorabpauschale auf die Abgeltungssteuer, die dann bei Ausschüttung mit dem tatsächlichen Gewinn verrechnet wird.

Die virtuellen Erträge tragen Sie in der Anlage KAP ein und zusätzlich müssen Sie die Anlage KAP-INV ausfüllen für die Berechnung der Vorabpauschale. Und Sie müssen eine Kopie der entsprechenden Erträgnisaufstellung der Bank beilegen.

Gruß vom CCM-Team
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