Wer stellt Unbedenklichkeitsbescheinigung aus?

Piroth - Geändert am 13. August 2022 um 01:12
 Gesperrt profil - 13. August 2022 um 01:18

Beide Ehepartner haben die deutsche Staatsangehörigkeit,  wohnen in Frankreich. 

Die Ehefrau (ich) als deutsche Beamtin versteuert in Deutschland,  Beide machen eine Steuererklärung in Frankreich, der Verstorbene ausschließlich in Frankreich. 

Sowohl der verstorbene Ehemann als auch die Ehefrau haben jeweils ein Konto und ein Depot in Deutschland bei der Comdirect, gegenseitige Kontovollmachten sind erteilt.

Nun hat die Bank des Verstorbenen das Konto gesperrt und verlangt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. 

Wer stellt diese wo aus?

1 Antwort

Hallo,

wenn Sie in Deutschland Steuern zahlen, sind Sie Inländer und damit grundsätzlich erbschaftsteuerpflichtig. Die Bescheinigung stellt Ihr deutsches Finanzamt aus, damit die Bank weiß, ob Erbschaftsteuer anfällt und dass diese geprüft und ggf. gezahlt wurde, ansonsten haftet nämlich die Bank dafür, wenn Sie Ihnen das Geld auf dem Konto Ihres Mannes schon ausgezahlt hat.


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