Wohnung eines Verstorbenen wieder vermieten

Dini21 - Geändert am 11. August 2022 um 01:01
 Gesperrt profil - 12. August 2022 um 01:19

Guten Tag,

meine Mutter ist verstorben und wir müssen leider das Erbe wegen Schulden ausschlagen. Mein Bruder (ihr Sohn) wohnt noch in der Wohnung. Gern möchte ich aber die Wohnung danach anmieten, da diese seit Generationen von unserer Familie bewohnt wird. Der Vermieter willigt ein. Wie lange könnte es dauern, bis die Wohnung freigegeben wird?

Vielen Dank 

3 Antworten

Gesperrt profil
11. August 2022 um 01:11

Hallo,

der Vermieter sollte sich mit dem vom Nachlassgericht bestellten Nachlassverwalter in Verbindung setzen, um die nötigen Schritte einzuleiten und die Räumung so schnell wie möglich abzuwickeln.


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Aber es wohnt ja noch der erwachsene Sohn in der Wohnung der Verstorbenen, der meines Wissens nach bleiben kann. Aber kann er das auch, wenn er das Erbe ausschlägt?

Vielen Dank 

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Erbrecht und Mietrecht sind zwei verschiedene Sachen, aber es muss eins nach dem anderen abgehandelt werden. Es reicht, Kind zu sein, um die Wohnung mieten zu dürfen, also Ihr Bruder oder Sie haben den Vorzug, um Nachmieter zu werden. Aber erst muss das Nachlassgericht seine Arbeit machen und die Wohnung räumen, das heißt alles, was der Verstorbenen gehört hat, da Sie beide das Erbe ausgeschlagen haben. Wie gesagt, reden Sie bzw. der Vermieter mit dem Nachlassverwalter, wie Sie das praktisch handhaben können und in welchem Zeitraum. Der Vermieter kann ja eh nicht weitervermieten, bevor der Nachlass inkl. des Hausrats der Verstorbenen nicht abgehandelt ist.


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