Reisemangel!

marrakesh - 17. Dezember 2010 um 17:55
 sandra82 - 17. Dezember 2010 um 17:56
Hallo,
mein Mann und ich kommen gerade von einer 3-wöchigen Tunesienreise zurück.
Für die 3 Tage in der Hauptstadt hatten wir einen MIetwagen gebucht (der im Preis der Reise enthalten war).
Entgegen der vertraglichen Vereinbarung im Reisevertragwurde uns aber kein Mietwagen zur Verfügung gestellt. Nach einem Telefonat mit dem Veranstalter (auf das keine reaktion erfolgte) mussten wir den einzig verfügbaren (aber auch viel teuren) Mietwagen mieten.

Müssen wir die kosten nun auch noch tragen?

danke schonmal.
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1 Antwort

Nein, das müssen Sie nicht.
Sie können die gesamten angefallenen Mietkosten vom Reiseveranstalter zurückverlangen, da Sie keine Möglichkeit hatten, einen Ersatzwagen der gleichen Klasse zu bekommen. (Recht zur Selbstabhilfe nach dem fehlgeschlagenen Telefonat!)
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