Schadensersatz bei mangelhafter Reise

Silly - 19. Dezember 2010 um 21:42
 Dumbledore - 19. Dezember 2010 um 21:45
Guten Tag,


ich habe eine Afrikareise gebucht.
Und sie leider auch angetreten.
Die Hotels waren schrecklich (hatte 4 Sterne gebucht/bezahlt und war in den letzten Hütten untergebracht)und dreckig.

Kann ich Schadensersatz fordern? Ich habe mir nämlich extra eine Auszeit von 3 Wochen von meinem stressigen Job genommen und bin nun weniger erholt als vorher.
Die Reise hat übrigens 3900 € (ohne Flug) gekostet!

1 Antwort

Hallo,

ja, laut § 651 f BGB haben Sie in solchen Fällen das Recht auf Schadensersatz.
Aber nur wenn ein Mangel vorliegt , den Sie dem Reiseveranstalter ordnungsgemäß angezeigt haben!
Dafür ist allerdings erforderlich, daß der Reiseveranstalter den Mangel zu vertreten hat (ihn also zu verschulden hat bzw. ihm zugerechnet werden kann)

Hierbei ist zu beachten, daß der Veranstalter grundsätzlich auch für das Fehlverhalten der von ihm beauftragen Leistungsträger (zum Beispiel: Reitunternehmen) vor Ort verantwortlich ist.

Wichtig ist hier, daß auch eine Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit verlangt werden kann.

(und Sie haben ja gesagt, dass bei Ihnen die geplante Erholung nicht stattgefunden hat!)
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