Verjährung von Ansprüchen

flaggschiff - 20. Dezember 2010 um 17:36
 Karli - 20. Dezember 2010 um 17:37
Guten Tag,

wann verjähren ansprüche (z.B. auf zahlung des kaufpreises)?
ich habe nämlich vor über 2 jahren eine bestellung in einem versandhaus getätigt,die ich auch erhalten habe, aber bis heute nicht bezahlen musste.

1 Antwort

Für die Dauer der Verjährung macht das Gesetz einen Grundsatz in § 195 auf

er lautet: 3 Jahre ist die regelmäßige Verjährungsfrist von Ansprüchen/Forderungen

aber: Beachte § 199 I
der Beginn der Verjährung ist erst am Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist!
0