Einstweilige Verfügung?

salomon - 26. Dezember 2010 um 16:50
 schwedischer Junge - 26. Dezember 2010 um 16:57
Guten Tag,

bei unserem prozess wurde mir eine einstweilige verfügung gegen meine kinder ausgesprochen (wenn ich alles richtig verstanden habe).
muss ich mich daran halten?
das ist ja noch kein rechtskräftiges urteil, oder?

1 Antwort

schwedischer Junge
26. Dezember 2010 um 16:57
doch, daran müssen sie sich unbedingt halten.
eine einstweilige verfügung (wie das wort schon sagt) ist ein vorläufige entscheidung eines gerichtes (vor einem wirklichen urteil).
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