Sozialauswahl bei Kündigung

Johnny - 27. Dezember 2010 um 18:24
 Kassandra - 27. Dezember 2010 um 18:24
Guten Tag,

ich muss leider mitarbeiter entlassen. von einem freund weiß ich, dass ich eine sozialauswahl treffen muss.
kann mir hier jemand genau die kriterien nennen, nach denen ich auswählen muss?

1 Antwort

Das Kündigungsschutzgesetz (§ 1 Absatz 3 KSchG) nennt als Gesichtspunkte, die es unter den verschiedenen in Frage kommenden Arbeitnehmern zu vergleichen gilt:

* Die Betriebszugehörigkeit,
* das Alter,
* die Unterhaltsverpflichtungen und
* eine eventuelle Schwerbehinderung des Arbeitnehmers.
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