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Erbrecht-Schenkung
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Aktien vererben
B.Nuhr
- 7. Januar 2011 um 13:14
Truppe B -
7. Januar 2011 um 13:15
Guten Tag,
kann ich auch Aktien vererben? Die sind doch persönlich auf mich ausgestellt.
Vielen Dank
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1 Antwort
Antwort 1 / 1
Truppe B
7. Januar 2011 um 13:15
Aber sicher, auch ein Konto oder Ähnliches ist doch auch persönlich auf sie ausgestellt. Erben sind die Rechtsnachfolger, also treten sie in alle Rechtsverhältnisse so ein, wie sie zu Ihrem Todeszeitpunkt bestanden haben,
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