Deutsch-französisches Gewirr!

Marie-Francoise - 14. Januar 2011 um 23:19
 Lorelei - 14. Januar 2011 um 23:19
'Guten Tag,

ich bin aus der Bretagne nach Deutschland gezogen in das Haus meiner vertorbenen Tante. Das war vor 2 Jahren. Jetzt möchte ich das Haus verkaufen aber der Notar hat etwas von Grundbuchübertragung und Eigentumsübertragung gesagt.

Was sind denn die deutschen Vorschriften, kann ich das als französischer Staatsangehöriger überhaupt oder brauche ich einen deuttschen Makler?

Merci!

1 Antwort

Hallo,
diese Begriffe bedeuten lediglich, dass in Deutschland zwischen Verpflichtung und Verfügung unterschieden wird. Verkaufen können Sie alles, aber das heißt noch nicht dass dem Vertragspartner dann alle Rechte daran zustehen. Bei einem Haus ist die Eintragung in das Grundbuch und ein notarieller Vertrag nötig, damit alles ordnunggemäß vonstatten geht.


Also keine Panik, Sie müssen nur zum Notar und zum Grundbuchamt mit dem Käufer, dann können wirksam das Haus veräußern.

Viele Grüße.
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