Kündigung nach dem KSchG

joleika - 25. Januar 2011 um 14:39
 Troublemaker - 25. Januar 2011 um 14:40
Guten Tag, ich habe einen Malerbetrieb mit 7 Angestellten. Einem musste ich wegen absolut inakzeptablem Verhalten kündigen. Sein Anwalt schreibt mir, dass die Kündigung nach dem KSchG unwirksam sei. Was ist das und was soll das? - Danke

1 Antwort

Das KSchG ist das Kündigungsschutzgesetz. Geschützt werden hier die Arbeitnehmer. Allerdings muss ich sagen, dass der Anwalt seine Hausaufgaben entweder sehr gut oder gar nicht gemacht hat. Das ist davon abhängig, wie lange dieser Mitarbeiter bereits bei Ihnen angestellt ist. Wurde er nach dem 1.1.2004 angestellt, findet das KSchG überhaupt keine Anwendung!!
0