Frühzeitiges erben

baluna - 1. Februar 2011 um 17:27
 kamtschatka - 1. Februar 2011 um 17:28
hallo

kann man auch vereinbaren, dass man erbt bevor jemand stirbt?
das müsste doch eigentlich gehen, oder nicht?

1 Antwort

Sie können einen Vertrag schließen, in dem Sie sich "ausbezahlen" lassen und dann auf Ihre erbrechtlichen Ansprücher verzichten.

Ist aber verzwickt, unbedingt einen Notar damit betrauen!
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