Schenkungserklärung

H.Weber - 1. Februar 2011 um 17:50
 sakko - 1. Februar 2011 um 17:50
Guten Tag,
ich habe mir vor vielen Jahren eine Schenkungserklärung unterschreiben lassen.
Das war damals nur zur juristischen Absicherung, obwohl wir eigentlich sehr gute Geschäftspartner waren.
Jedenfalls möchte ich die nun einlösen, wie gehe ich gerichtlich vor, wenn mir der Schenker die Einlösung verweigert?

Vielen Dank

1 Antwort

schauen sie mal in die 516ff. BGB

ein nicht notariell beurkundetes schenungsversprechen ist null und nichtig!
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