Muss vor Kündigung abgemahnt werden?

fischer - 26. Februar 2011 um 17:39
 Glückskäfer - 26. Februar 2011 um 17:41
Guten Tag,

ich wurde gekündigt und das, obwohl ich vorher keine abmahnung erhalten habe.
geht das oder muss vor einer kündigung abgemahnt werden?

1 Antwort

Nicht in allen Fällen muss der Arbeitgeber zunächst abgemahnt haben, bevor er kündigen darf.
Eine Abmahnungist nur dann sinnvoll, wenn der Arbeitnehmer auch willens und in der Lage ist, sein Fehlverhalten zu korrigieren und in Zukunft zu unterlassen. Ist eine Korrektur nicht möglich (z. B. weil der Arbeitnehmer krank ist, oder weil er sich erkennbar nicht ändern will), bedarf es keiner Abmahnung.
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