Kosten und Leistungen einer Lebensversicherung

Bei Lebensversicherungsverträgen ist es wie mit jedem anderen Produkt, das man auf dem Finanzmarkt kaufen kann: Sie sind in ihrer inhaltlichen Ausgestaltung sehr unterschiedlich. Ein Vergleich der Abschlusskosten, Verwaltungskosten und Leistungen der Lebensversicherung lohnt sich deshalb auf jeden Fall.

Versicherungsleistung

Die Leistung im Versicherungsfall ist sicherlich eines der maßgebenden Kriterien für den Abschluss eines bestimmten Lebensversicherungsvertrags.

Durch den Abschluss des Lebensversicherungsvertrags verpflichtet sich der Versicherer dazu, an den Versicherungsnehmer oder an den Begünstigten im Versicherungsfall die vertraglich vereinbarte Versicherungsleistung zu zahlen. Die Höhe der Versicherungsleistung hängt davon ab, welche Kapitalanlage dem Vertragsverhältnis zugrunde liegt.

Klassische Versicherungen

Die klassische Versicherung zeichnet sich folgendermaßen aus: eine jährliche Garantieverzinsung (derzeit durchschnittlich 0,9 Prozent für neu abgeschlossene Verträge), eine konservative, vom Versicherer verwaltete Aktienquote, in der Regel eine Überschussbeteiligung und eine Schlussüberschussbeteiligung.

Fondsgebundene Versicherungen

Die fondsgebundene Versicherung hat insbesondere folgende Merkmale: Investition der Kapitalanlage in Fonds, Auswahl der Fonds durch den Kapitalanleger, in der Regel keine garantierten Leistungen, keine Überschussbeteiligung, keine Schlussüberschussbeteiligung und keinen garantierten Rückkaufswert. Die Versicherungsleistung ist abhängig von der Wertentwicklung der Fondsanlage und die Renditeerwartung ist höher als bei einer klassischen Versicherung.

Ausländische Versicherungen

Ausländische Versicherer bieten auf dem deutschen Versicherungsmarkt ebenfalls eine breit gefächerte Palette von Lebensversicherungsverträgen an. Diese haben meist eine lange Vertragslaufzeit, eine hohe Renditeorientierung, in der Regel eine niedrige Überschussbeteiligung und häufig einen Schlussbonus. Gewinnschwankungen, die von Aktienkursschwankungen herrühren, werden abgemildert durch die sogenannte Glättung ("Smoothing"). Diese Versicherungen haben meist keinen garantierten Rückkaufswert, eine aktienorientierte, vom Versicherer verwaltete Kapitalanlage und eine hohe Aktienquote.

Was ist die Überschussbeteiligung?

Mit den jeweiligen Prämienzahlungen der Versicherungsnehmer werden bei der entsprechenden Versicherungsgesellschaft Vermögenswerte geschaffen. An diesen Vermögenswerten soll der Versicherungsnehmer angemessen beteiligt werden. Man spricht hierbei von der sogenannten Überschussbeteiligung.

Im Lebensversicherungsvertrag kann die Überschussbeteiligung ausgeschlossen werden.

Kostenvergleich

Aus dem vom Versicherer erhobenen Kosten werden die Aufwendungen der Versicherung gedeckt. Bei einem Lebensversicherungsvertrag fallen verschiedene Kostenarten an.

Vor Vertragsabschluss muss dem Verbraucher das sogenannte gesetzliche Produktinformationsblatt (PIB) vorgelegt werden, das die Abschluss- und Vertriebskosten und die jährlichen Verwaltungskosten aufschlüsselt. Im PIB wird ebenfalls die Effektivkostenquote vorgegeben, die die Vertragskosten als Renditeminderung darstellt.

Abschluss- und Vertriebskosten

Diese Kostenart wird unter anderem für die Bezahlung des Vertriebs erhoben. In der Regel vertreiben Versicherungsgesellschaften ihre Versicherungsverträge über einen Außendienst. Dies können bei der Versicherungsgesellschaft angestellte Mitarbeiter sein. In der Regel bedient sich der Versicherer allerdings einer selbständigen und eventuell auch unabhängigen Vertriebsstruktur.

Zu den selbständigen Vertretern zählen insbesondere die Versicherungsvertreter, die für ein oder mehrere Versicherungsgesellschaften Versicherungsprodukte vermitteln. Zu den unabhängigen Vertriebsstrukturen zählen vor allem Maklerbetriebe, die für ihre Kunden die passenden Versicherungsprodukte aus einer Vielzahl von Versicherungsgesellschaften herausfiltern.

Die Vertriebsstrukturen erhalten für die Vermittlung von Versicherungsverträgen eine Provision. Diese Abschlusskosten werden auf den Lebensversicherungsvertrag des einzelnen Versicherungsnehmers umgelegt, so dass faktisch der Versicherungsnehmer mit seinen Prämienzahlungen indirekt die Versicherungsvermittler bezahlt. Diese Kosten sind also in dem zu zahlenden Versicherungsbeitrag einkalkuliert.

Zu den Abschlusskosten zählen unter anderem noch die Aufwendungen für die Antragsbearbeitung innerhalb der Versicherungsgesellschaft. Sie fallen insbesondere dafür an, dass der Versicherer mit seinem Personal zunächst prüft, ob er das ihm angebotene Risiko übernehmen will, also ob er die versicherte Person gegen die gewünschten Risiken versichern will.

Definition der Verwaltungskosten

Durch die Prämienzahlungen werden zudem die laufenden Verwaltungskosten gedeckt, die beim Versicherer anfallen. In der Regel werden diese entweder prozentual vom jeweiligen Versicherungsbeitrag erhoben oder sie stellen eine feste jährliche Kostenposition unabhängig von der einzelnen Beitragshöhe dar.

Für eine Zahlungsweise unter dem Jahr werden häufig Aufschläge erhoben, das heißt wenn die Zahlung der Versicherungsprämie nicht am Anfang des Jahres durch einen einmaligen Prämienbeitrag erfolgt, sondern pro Halbjahr, Vierteljahr oder pro Monat.

Kosten für die Kapitalanlagenverwaltung

Für die Verwaltung der Kapitalanlage im Lebensversicherungsvertrag werden in der Regel jährliche Kosten erhoben. Diese werden entweder von den durch die Kapitalanlage erwirtschafteten Erträgen abgezogen oder direkt auf die einzelnen Versicherungsbeiträge umgelegt. Sofern bei Fondsanlagen ein Wechsel des Investments vorgenommen werden soll, werden hierfür in der Regel ebenfalls Gebühren erhoben.

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