ALG trotz Vertragsauflösung ?

Kameleon - 21. Oktober 2011 um 14:39
 erika - 29. Oktober 2011 um 16:06
Guten Tag,

Kann mich jemand in der Gemeinde orientieren ?
Nach 10 jähriger Arbeit gab ich meine Stelle auf , woraufhin ich bisher ALG beziehen durfte. Da ich eine neue Stelle bekommen habe (hatte ich dies beim Arbeitsamt gemeldet).Jedoch gefällt mir überhaupt nicht. Als ich kundigen wollte schlug mir mein Arbeitgeber den Vertrag aufzulösen. Der ist der Meinung , es gäbe Sperre bei der eigenen Kündigung.
Sollten wir den Vertrag auflösen , werde ich ALG beziehen dürfen ?
Für Antworte bedanke ich mich im Voraus.
L.G

1 Antwort

ALG kannst du beziehen, wenn du arbeitslos bist.
Wenn du selbst kündigst, kommt das natürlich schon ein bisschen blöd sag ich mal!
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