Arbeitslosengeld - Anspruch?

bruno - 28. November 2011 um 18:23
 Sue - 28. November 2011 um 18:25
Guten Tag,
ich habe im gegenseitigen einvernehmen mit meinem chef "gekündigt". wir haben einen aufhebungsvertrag geschlossen. wir konnten aus persönlichen gründen einfach nicht mehr miteinander arbeiten. und dass es für meine berufliche laufbahn nicht all zu schädlich ist, haben wir ausgemacht, dass wir eben diesen vertrag schließen. meine freundin meinte jetzt aber, dass ich dann für die übergangszeit in der ich keinen job habe, kein ALG bekommen würde.
ist da was wahres dran?

was meint ihr?

1 Antwort

Hallo,
ja, damit hat sie vollkommen recht. in der regel wird hier eine sperrzeit von bis zu 12 wochen verhängt, während der du kein ALG beziehen darst.
finanziell wäre es für dich also besser, du wärst gekündigt worden. aber unter dem aspekt, dass du so wohl schlechter eine stelle bekommst, hast du sicher das richtige getan!
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