Tier im rechtlichen Sinne

berthold - 14. Januar 2012 um 19:58
Brandungsfelsen Beiträge 600 Mitglied seit Dienstag Oktober 12, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 15, 2012 - 14. Januar 2012 um 20:06
Guten Tag,
ich habe die katze meines nachbarn überfahren. nun sagt er, dass ich ihm schadensersatz schuldig bin. gut, ich bin natürlich zu schnell gefahren. aber schadensersatz muss ich doch nur zahlen, wenn ich sachen kaputt gemacht habe oder nicht?

1 Antwort

Brandungsfelsen Beiträge 600 Mitglied seit Dienstag Oktober 12, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 15, 2012 23
14. Januar 2012 um 20:06
Hallo,
das stimmt so nicht. Auch wenn du einen Menschen verletzt hast, kann ein immaterieller Schaden entstanden sein, der durch einen Geldbetrag zu ersetzen ist (Schmerzensgeld). Nun aber zu deiner Frage: Gemäß § 90 a Satz 1 BGB sind Tiere keine Sachen. Sie werden gesondert geschützt. Im Zivilrecht sind auf sie aber die Vorschriften über Sachen anzuwenden.
Du musst deinem Nachbarn also Schadensersatz wegen der überfahrenen Katze leisten!
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