Guten Tag,
ich bin arbeitslos und ich beziehe auch ALG.
Nun wüsste ich gerne ob ich Anrecht auf Schmerzensgeld habe , wo ich einem betrunkenen Fahrer zu Opfer gefallen bin.
Danke der Rückmeldung im Voraus.
L.G
DIDI.T21BeiträgeNovember 3, 2011RegistrierungsdatumApril 11, 2012Zuletzt gesehen
Feb 22, 2012 11:52
Hallo, § 253: Immaterieller Schaden
(1) Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann Entschädigung in Geld nur in den durch das Gesetz bestimmten Fällen gefordert werden.
(2) Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden. Quelle: http://dejure.org/gesetze/BGB/253.html Vom ALG war nie die Rede.
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