Rückerstattung bei Reiserücktritt

munich - 24. November 2010 um 12:35
 Java - 24. November 2010 um 12:36
Guten Tag,

ich bin aus privaten Gründen eine Flugreise nicht angetreten. Leider sehr kurzfristig. Dass ich mit keiner hohen Rückerstattung zu rechnen habe ist mir durchaus bewusst. Mit was kann ich denn noch rechnen?

1 Antwort

Guten Tag,

Sie erhalten das zurückerstattet, was sich Ihr Vertragspartner tatsächlich gespart hat. Wenn Ihr Sitzplatz noch vergeben werden konnte, erhalten Sie mehr, als wenn er unbesetzt geblieben ist.

Nicht zu vergessen auch die Steuern und FLughafengebühren! http://recht-finanzen.kioskea.net/faq/237-anspruch-auf-erstattung-von-steuern-und-flughafengebuhren
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