Azubi-Pendlerpauschale beantragen. Ist das möglich?

Dennis22222 Beiträge 1 Mitglied seit Samstag April 5, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: April 5, 2014 - 5. April 2014 um 13:18
Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 - 7. April 2014 um 10:25
Hi, ich suche eine Antwort zu meiner Frage: Darf man als
Azubi die Pendlerpauschale beantragen, obwohl ich keine Steuer zahle.
Diese Frage habe ich schon in andere Foren gestellt, aber es kamen
immer gemischte Antworten. In Internet finden man auch nur
unterschiedliche Meinungen. Daher erhoffe ich mir hier, dass jemand
mehr Ehrfahrung und Wissen über dieses Thema hat, damit mein Zweifel
mal endlich ein Ende hat.
Zu mir: Ich bin Azubi des erstes Lehrjahres und bekomme eine
Vergütung von 850€ Brutto. Steuer zahle ich nicht, außer am Monat wo
ich Weihnachtsgeld bekomme. Da zahle ich ca 10€ Steuer. Der Betrieb
gibt uns ein "kostenloses" Ticket. Nunja das Ticket ist kostenlos,
weil die Kosten vom "Rabattfreibetrag" abgezogen wird. Der
Rabattfreibetrag liegt bei 1080€ jährlich. Die 1080€ werde komplett
vom Ticket aufgebraucht, sodass ich nichts davon zahlen muss. Zwar
ist das Ticket toll, aber für die Fahrt zur Arbeit ist es leider
nicht geeignet. Mein Ausbildungort ist zwar 35Km entfernt, musste
aber wegen der schlechten Bahnverbindung 3mal umsteigen und alleine
nur die Hinfahrt würde 1,5 Std dauern. Das ist bei einer 40
Wochenstunde sehr deprimierend. Daher möchte ich dringend auf PKW
umstellen, wo die Hinfahrt dann nur 0,5Std beanspruchen wird. Die Nettovergütung ist leider zu wenig für die KFZ-Steuer, Benzinkosten, Ratenzahlung etc. Ist es
daher möglich, die Werbekosten oder Pendlerpauschale zu beantragen?
Oder geht das nicht, weil ich keine oder zu wenig Steuer bezahle?
Oder muss ich auf das Ticket verzichten für die Pendlerpauschale?

1 Antwort

Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
7. April 2014 um 10:25
NEIN .... MAN kann nur Werbungskosten absetzen, wenn man in seinem Ausbildungsverhältnis auf sein Gehalt Steuern zahlt und darum auch Kosten für die Ausbildung steuerlich geltend machen kann. Und das trifft dich nicht zu.
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