MPU: Was darf wie lange aus dem BZRG verwendet werden?

worthexer Beiträge 11 Mitglied seit Samstag Juli 27, 2019 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 31, 2019 - Geändert am 27. Juli 2019 um 23:09
worthexer Beiträge 11 Mitglied seit Samstag Juli 27, 2019 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 31, 2019 - 30. Juli 2019 um 11:29
Welche Fragestellungen dürfen in der MPU verwendet werden? Die Behörde hat im BZRG ein Delikt von vor 33 Jahren gefunden (1985) und das in der MPU zum Thema gemacht (Besitz und Handel mit Cannabis).
Mir sagte jemand, sie dürfen nicht mehr thematisieren oder zu meinem Nachteil verwenden, was älter als 10 Jahre ist. Was ist richtig?

3 Antworten

Hallo,

sind Eintragungen im Straßenverkehrsregister sind gemäß § 29 StVG nach maximal 10 Jahren zu tilgen. Bei einer MPU bekommt der Gutachter die Führerscheinakte im Original und diese enthält oft auch ältere Unterlagen. Der Gutachter weiß dies dann (ungewollt), darf es aber nicht gegen Sie verwenden. Tut er es doch, weisen Sie ihn auf den entsprechenden Gesetzesartikel hin.

Gruß vom CCM-Team
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worthexer Beiträge 11 Mitglied seit Samstag Juli 27, 2019 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 31, 2019
Geändert am 29. Juli 2019 um 14:17
Das ist richtig, war aber nicht meine Frage. Es ging um Eintragungen im BZRG (Bundeszentralregister), nicht um Eintragungen im Straßenverkehrsregister, da gab es bei mir keine Eintragungen. Sie haben eine Abfrage beim BZRG Führungszeugnis gemacht und dort Eintragungen in die Akte übernommen. Und diese Fragestellung muss der Gutachter beantworten, so die IAS, weil er den Auftrag hat und es kostet 500 € extra wegen Doppelfragestellung seit der neuen Gebührenregelung. Ich hatte nämlich noch niemals ein Verkehrsvergehen oder gar einen Punkt bis zu dem Kokainmissbrauch auf einer Party vor 2 Jahren. Ich hatte eine 35% Police. Das hat ihnen wohl nicht gepasst, dass es nichts über mich gab. Dann haben sie ein halbes Jahr Akten und BZRG durchstöbert und letztendlich Delikte von vor 33 Jahren ausgegraben, die gar nichts mit dem Straßenverkehr zu tun hatten. Deswegen kostet die MPU jetzt 1700.- wegen Mehfachfragestellung und Dauer 7 Stunden.
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worthexer Beiträge 11 Mitglied seit Samstag Juli 27, 2019 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 31, 2019
Geändert am 29. Juli 2019 um 14:06
Das eben aber ist bei der Sache alles noch schlimmer als die MPU, deren Sinn ich durchaus respektiere, die Rechtsunsicherheit und Fehlininformationen, unseriöse Beraterm, die nur an Geld wollen, und die Ungleichbehandlung aus behördlicher Willkür. Ich kann da langsam ein Buch drüber schreiben. Die einen tricken bei den Abstinenzkontrollen, lassen sich trainieren, fahren und saufen weiter, bei den anderen gräbt man Dinge von vor 33 Jahren aus. Das ist nicht immer so, aber es kommt vor. Es sollte einfache klare, durchschaubare und faire Regeln geben die der Sache gerecht werden. Sonst könnte man quasi jedem Ladendieb unterstellen, aufgrund seiner kriminellen Energie besteht die Befürchtung, dass er das Kfz zu kriminellen Handlungen missbraucht; und auf dieser Grundlage eine MPU anordnen. Und das auch, wenn man plötzlich eine Ladendiebstahl von vor 20 Jahren entdeckt. So was nenne ich Sozialdiskriminierung.
Und bis heute konnte ich auf meine Frage keine Antwort bekommen, die sich irgendwie überprüfen lässt.
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29. Juli 2019 um 15:03
Dieses Urteil könnte Ihnen zum Verständnis weiterhelfen (wobei Verständnis hier bedeutet, dass die Behörde sich im rechtlich zulässigen Rahmen bewegt und die üblichen Löschfristen in den Registern faktisch aushebeln kann):

OVG Münster, Beschluss vom 11.04.2017, Az. 16 E 132/16

Resultieren Fahreignungszweifel aus Sachverhalten, die in das Verkehrszentralregister einzutragen waren bzw. in das Fahreignungsregister aufzunehmen sind, beantwortet sich die Frage, wie lange der jeweilige Sachverhalt die Anordnung eines Fahreignungsgutachtens rechtfertigen kann, grundsätzlich nach den für diese Register geltenden Tilgungs- und Verwertungsvorschriften. Wenn hingegen die Zweifel an der Fahreignung aus einem nicht eintragungsfähigen Sachverhalt herrühren, ist in Ermangelung eines speziellen gesetzlichen Maßstabs einzelfallbezogen zu prüfen, ob der Sachverhalt nach Art und Ausmaß bzw. nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes immer noch einen Klärungsbedarf hervorruft. Diese einzelfallbezogene Betrachtungsweise dürfte auch dann geboten sein, wenn die Fahreignungszweifel aus Straftaten resultieren, die nur eine Eintragung in das Bundeszentralregister, nicht aber in das Verkehrszentralregister bzw. in das Fahreignungsregister nach sich gezogen haben.

Gruß vom CCM-Team
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worthexer Beiträge 11 Mitglied seit Samstag Juli 27, 2019 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 31, 2019
Geändert am 30. Juli 2019 um 09:08
Das scheint hier irgendwie ein rechtsfreier Raum ohne klare Regeln zu sein die letztendlich durch behördliche Ermessensentscheide, denen der Bürger ausgeliefert ist, ersetzt werden. Vor einem Jahr war das egal, wenn man nichts zu verbergen hatte. Seit der neuen Gebührenregelung kostet jede Frage 500 € extra und nochmal 200 € bei den Vorbereitungsgesprächen beim Verkehrspsychologen. Ich weiß natürlich nicht mehr genau, was wie vor 33 Jahren war.
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30. Juli 2019 um 09:10
Lassen Sie sich nicht provozieren. Das könnte auch gegen sie ausgelegt werden, als aggressives Verhalten. Bleiben Sie ruhig, auch wenn es schwerfällt und Sie sich ungerecht behandelt fühlen. Viel Glück für Ihre MPU!
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worthexer Beiträge 11 Mitglied seit Samstag Juli 27, 2019 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 31, 2019
Geändert am 31. Juli 2019 um 05:32
Nein, ich lass mich nicht provozieren, ich hab mal ne Rechtsprüfung bei denen beantragt und das so dargestellt, dass solche unklaren Dinge enfach schwierig sind und ja immerhin sehr viel Geld kosten, was unnötig ist, wenn nicht erforderlich. Außerdem dass das ein Gutachter vom TÜV Süd schriftlich in seinem Buch so dargelegt, dewegen bin ich erst darauf aufmerksam geworden
Wenn ich den Text vom OLG richtig verstehe, gelten dann doch die Tilgungsfristen des Fahreignungsregisters, weil selbst wenn die Sache vor 33 Jahren da hinein gehört hätte, wäre sie schon getilgt. Oder ist es rechtens dass die diese Tilgungsfristen jederzeit umgehen können, indem sie im BZRG nachsehen und es neu in das Fahreignungsregister aufnehmen? Das ist alles sehr schwierig, denn andererseits bekommt man ja nach 10 Jahren seinen Führerschein auch ohne MPU, wenn alles gelöscht ist. Haben Menschen da ncht ein Recht auf Rechtssicherheit? Ich halte so was in einem Rechtsstaat grundsätzlich für sehr problematisch und eigentlich mit unserer Verfassung unvereinbar. Das Gleichheitsprinzip, die Verhältnismäßigkeit werden verletzt und einzelne letztendlich willkürlich diskriminiert. Vielleicht sollte ich hier nach bestandener MPU aktiv werden.
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29. Juli 2019 um 14:37
Hallo nochmal,

danke, dass Sie den Sachverhalt nochmal destaillierter erklärt haben. Zu welcher Strafe sind Sie denn vor 33 Jahren wegen Besitzes und Handels mit Cannabis verurteilt worden? Und war der zeitweise oder dauerhafte Entzug der Fahrerlaubnis damals Teil der Strafe?

Gruß vom CCM-Team
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worthexer Beiträge 11 Mitglied seit Samstag Juli 27, 2019 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 31, 2019
Geändert am 30. Juli 2019 um 09:07
Nein, ich war noch niemals auffällig im Straßenverkehr, keine rote Ampel, kein Punkt, kein zu schnelles Fahren, kein Fahrvebrbot, gar nichts. Ich glaube, dass waren 18 Monate zur Bewährung oder s owas. Ich bin Nichtraucher und bestenfalls Gelegenheitskonsument von Cannabis gewesen, das alles war mehr politisch und Rebellion gegen Autoritäten, hab das therapeuthisch aufgearbeitet, hing mit meinem Vater zusammen, Rebellion, Helfersyndrom (Canabisan Apotheken verkauft, illegal unterm Ladentisch usw.) Neugier, nicht erwachsen werden wollen, Gruppendynamik, nicht nein sagen können, war sogar in der Presse. Auch das mit dem Koks war Neugier, nicht nein sagen können und Selbstüberschätzung. Daher wurde bis auf dieses eine Mal auch noch nie eine Droge oder Alkohohl in meinem Blut gefunden. So was darf ich bei einer MPU natürlich nicht erzählen.
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