Immobilienschenkung ohne Nießbrauch zurückfordern

b4mbi2005 - Geändert am 12. Juli 2023 um 17:45

Guten Tag,

meiner Schwester und mir wurde 2020 von unseren Eltern die Wohnung geschenkt. Es wurde notariell alles festgehalten.

Meine Schwester und ich stehen auch im Grundbuch.

Darf mein Vater die Wohnung bzw. seinen Anteil der Wohnung (50% gehörten ihn und 50% meiner Mutter) zurück fordern oder sind wir bereits die Eigentümer?Es besteht kein Nießbrauchrecht und meine Schwester wohnt mit meinen Eltern in der Wohnung.

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.

Grüße,

Maria