Anspruch auf Wiedereinstellung

Idaho - 9. Januar 2011 um 00:39
 sierra_leone - 9. Januar 2011 um 00:40
Guten Tag, habe ich in diesem Fall einen Anspruch auf Wiedereinstellung?

Ich wurde zum 1.1.2011 gekündigt, weil die Abteilung aufgelöst werden sollte. Jetzt hat sich herausgestellt, dass die Abteilung doch nicht aufgelöst wurde. Aber man lässt mich nicht mehr auf das Betriebsgelände.

1 Antwort

Aus meiner Sicht ist Ihre Kündigung unwirksam und Sie können die Wiedereinstellung verlangen. Aufgrund von Details, die ich nicht kenne kann die Sache aber auch anders aussehen. Konsultieren Sie am Besten einen Rechtsanwalt.
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