Feiertagsarbeit

Arbeiter - 6. Juli 2010 um 10:09
 zuschauer - 6. Juli 2010 um 10:40
Moin!
Ich muß häufig an Feiertagen arbeiten. Bisher gab es dafür immer einen Zuschlag und der war steuerfrei. Einmal habe ich mir dafür aber einen Freizeitausgleich geben lassen. Da ich jetzt aber doch eher das Geld brauche, habe ich mir den nun auszahlen lassen. Das war nicht steuerfrei - warum???

1 Antwort

Das ist dumm gelaufen.
Verstehen tue ich es auch nicht so richtig; aber es liegt wohl daran, dass du zuerst Anspruch auf einen bezahlten freien Tag erhältst. Diesen freien Tag verkaufst du jetzt. Das hat also nichts mehr mit einer zusätzlichen Vergütung zu tun. Die Steuerfreiheit hast du damit verloren.
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