Ausgleich des Zugewinns

simplicissimus - 16. April 2011 um 22:49
 maneater - 16. April 2011 um 22:49
Hallo
wie berechnet sich denn der Zugewinnausgleich?

Ich müsste das für meine bevorstehende Trennung wissen.

Danke schön!

1 Antwort

Guten Tag. Dieser richtet sich nach dem was heute als Ehevermögen bezeichnet wird und dessen was in die Ehe eingebracht wurde. Also ist relevant, was dazu verdient wurde.

Wenn z.B. die Frau als Hausfrau arbeitet und nur der Mann arbeiten gegangen ist, dann ist normalerweise eine Ausgleichszahlung vom Mann zur Frau fällig.

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