Unterhaltspflicht

Glacdbeck - 27. Mai 2011 um 10:14
Master_Mind Beiträge 444 Mitglied seit Montag Oktober 11, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 3, 2012 - 27. Mai 2011 um 10:15
Guten Tag,
eine ehemalige Freundin von mir kommt jetzt nach 20 Jahren auf mich zu und sagt ich hätte ein Kind mit ihr und sie will den Unterhalt für die gesamte Zeit. So viel habe ich nicht, das kann ich nicht bezahlen.
Ich kenne mein Kind doch noch nicht einmal.
Wie ist das rechtlich?

1 Antwort

Master_Mind Beiträge 444 Mitglied seit Montag Oktober 11, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 3, 2012 4
27. Mai 2011 um 10:15
wenn eine unterhaltspflicht besteht (ggf. durch dna test zu überprüfen) dann müssen sie grundsätzlich zahlen.

hinsichtlich alter, nicht geltend gemachter unterhaltsforderungen können sie aber die einrede der verjährung erheben
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