Auskunftspflicht des verkäufers

franz_s. - 10. Oktober 2010 um 22:14
 Lotte-Aschaffenburg - 10. Oktober 2010 um 22:16
Guten Abend,

ich besitze ein Grundstück (ca.2 ha),auf dem ein kleineres Haus steht.
Da es sich um eine Fläche handelt, die ab und an von Hochwasser betroffen ist,wollte ich mich erkundigen, ob ich als Verkäufer verpflichtet bin, möglichen Käufern diese Eigenschaft bzw diesen Nachteil offenzulegen.

Bitte um Rückantwort,
mfG
Franz S.

1 Antwort

Lotte-Aschaffenburg
10. Oktober 2010 um 22:16
Hallo Franz,

eindeutig:ja.

Du als Verkäufer hast die Pflicht den potentiellen Käufern derartige Nachteile, was z.B. die Bausubstanz betrifft usw., anzuzeigen.

Weitere Informationen hierzu findest du auch auf folgendem Link:

https://www.recht-finanzen.de/contents/1298-immobilienkauf-die-pflichten-des-verkaeufers


Gruß,
Lotte
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