Vertrag unter Immobilienmaklern(anwendbaresR)

jochen - 16. Juni 2011 um 21:14
 blümle - 16. Juni 2011 um 21:14
Guten Tag,

ich bin immobilienmakler und will in einem projekt mit einem deutschen makler in spanien zusammenarbeiten.
um die provisionsteilung genau zu fixieren habe ich einen privatschriftlichen vertrag aufgesetzt und will auch genau festlegen, welches recht anwendbar ist.
was sagt ihr? deutsches oder spanisches?
übrigens: die immobilien stehen in spanien.

gruß,
jochen

1 Antwort

Hallo,

wenn du den Vertrag aufsetzt, dann kannst du dich da frei entscheiden. Theoretisch kannst du auch finnisches Recht für anwendbar erklären ;)
Wenn ihr beide Deutsche seid, dann probier doch mal, das durchzusetzen! Wenn nicht kannst du immer noch verhandeln.
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