Angemessene Bezahlung

Horst8.8. - 16. Juli 2011 um 18:19
Brandungsfelsen Beiträge 600 Mitglied seit Dienstag Oktober 12, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 15, 2012 - 16. Juli 2011 um 18:19
Hallo.
Mein Nachbar ist 14 Jahre alt und wollte offenbar besonders schlau sein. Er hat während unserers mehrwöchigen Urlaubs gleich dreimalig den Rasen gemäht und verlangt jetzt einen stattlichen Lohn dafür.
Wir haben zwar ein gutes Verhältnis zu dem Jungen, aber nicht zu den Eltern. Also wollen wir ihm schon etwas geben, aber nicht die ganze Summe, weil ihn vielleicht seine Eltern dazu angestiftet haben und sich selbst bereichern wollen.
Was stünde ihm denn rechtlich zu?

1 Antwort

Brandungsfelsen Beiträge 600 Mitglied seit Dienstag Oktober 12, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 15, 2012 23
16. Juli 2011 um 18:19
Hallo,
Sie haben den Jungen in keiner Weise dazu beauftragt, daher ist erst einmal eine Schenkung anzunehmen. Da die Tätigkeit aber auch in Ihrem Interesse war und Sie sonst vlt. jemand anderen dafür bezahlt hätten (!?) müssen Sie ihm vielleicht seine Aufwendungen ersetzen.
Ich persönlich würde sagen, dass Sie rechtlich nichts zahlen müssen.
Also bezahlen Sie ihn nach Ihrem Ermessen. Das wird für beide Seiten zufriedenstellend sein.
MfG
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