Unterhaltsanspruch

betti - 9. September 2011 um 17:51
 stephan - 9. September 2011 um 17:51
Guten Tag,
bin ich meinem Dreißigjährigen Sohn gegenüber noch zum Unterhalt verpflichtet?
Er wohnt noch in meinem Haus, aber verdient schon lange eigenes Geld.
Wie sieht es damit aus?

1 Antwort

Guten Tag. Prinzipiell ist man sich bei Verwandten in gerader Linie zum Unterhalt verpflichtet (gegenseitig!). Wenn Ihr Sohn bei Ihnen im Haus wohnt, spart er bereits Geld. Und wenn er schon Geld verdient, müssen Sie ihm nichts mer geben, vielmehr könnte er doch eine kleine Miete zahlen!?
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