Nebenher selbstständig

longbong - 11. Oktober 2011 um 21:26
 maximumInvest - 11. Oktober 2011 um 21:27
Guten Tag,
Ein Arbeitskollege will sich nebenher noch weiterbilden (Abendschule). Ihm wurde das auch genehmigt. Ich möchte mir etwas Geld ansparen, um meine Selbstständigkeit aufzubauen. Das wurde natürlich nicht genehmigt. Das ist doch eine Ungleichbehandlung. Kann ich auf die Genehmigung klagen?

1 Antwort

Ich denke nicht, dass ein Arbeitgeber in dieser Hinsicht alle seine Angestellten gleich behandeln muss. Es gibt zwar so einen Gleichbehandlungsgrundsatz aber ich finde das Quatsch.
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