Brandungsfelsen
Beiträge600Mitglied seitDienstag 12 Oktober 2010StatusMitgliedZuletzt online:15 Februar 201223 24 Okt 2010 à 13:36
das "miteigentum" erwerben sie genau so wie das "normale" eigentum. nur sind sie als eigentümer in einem mehrfamilienhaus eben nur teileigentümer des grundstücks.
rechtlich läuft das nicht anders. ein notargang ist dazu geboten