Kein Güterstand

W.Agot - 18. Oktober 2011 um 23:04
 laika - 18. Oktober 2011 um 23:04
Guten Tag,

Bei unserer Heirat haben wir keinen Güterstand vereinbart. Was wäre denn jetzt im Falle einer Trennung? Wie wird unser Vermögen dann rechtlich behandelt??

1 Antwort

Wenn kein Güterstand vereinbart, gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Daraus ergeben sich auch die Trennungsregeln.
Also Sie leben Sie in einem Güterstand!
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