Pflichten meiner (zukünftige )Ex-Frau

Julien.W - 16. November 2011 um 12:22
Katarina02 Beiträge 223 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 3, 2014 - 16. November 2011 um 16:35
Guten Tag,

meine (zukünftige )Ex-Frau will demnächst mit unserem Sohn 180 Km vom mir entfernt umziehen. Sie hat mir vorgeschlagen , ihn einmal im Monat zu sehen.
Nun wüsste ich gerne , ob sie dazu verpflichtet ist, mir über die Details der letzten Gerichtsverhandlung( Scheidungsprozess noch im Gange ) zu informieren meine Verteidigung vorzubereiten.
Ich gehe davon aus , dass sie in ihrem neuen Wohnort abgehalten wird, denn sie war diejenige die die Scheidung einreichte.
Ich danke allen , die sich die Zeit nahmen meinen Eintrag durchzulesen.
mfG

1 Antwort

Katarina02 Beiträge 223 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 3, 2014 38
16. November 2011 um 16:35
Nun wirst du auf jeden Fall zum Gerichtstermin offiziell eingeladen. Daher zerbreche den Kopf nicht umsonst. Du wirst durch den Anwalt eingeladen und dadurch informiert werden , wann und wo die Gerichtssitzung stattfinden wird.( selbst wenn sie die Scheidung eingereicht hat);
Zum Punkt zwei: Besuchsrecht: Das Kindeswohl steht normalerweise bei der Abwägung der Interessen im Vordergrund.Daher wird sich der Familienrichter , je nach dem Alter eures Kindes , entscheiden wie oft du es besuchen darfst. Und deine Ex-Frau hat dazu nichts mehr zu sagen.
Ich wünsche dir / euch viel Glück!
Gruß
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