Lokalkauf im Trennungsjahr

wolfgang - 16. November 2011 um 14:53
Sonja.O Beiträge 128 Mitglied seit Donnerstag November 3, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 16, 2014 - 16. November 2011 um 16:55
Guten Tag,

ich habe mich vor kurzem von meiner Frau getrennt. Jedoch die Scheidung noch nicht eingereicht.
Jetzt möchte ich gerne ein Lokal kaufen wollen .Doch will ich nicht , dass es beim Unterhalt in Betracht kommt.
Wie soll ich denn vorgehen?
Für eure Hilfe danke ich schon mal im Voraus.
L.G

1 Antwort

Sonja.O Beiträge 128 Mitglied seit Donnerstag November 3, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 16, 2014 11
16. November 2011 um 16:55
Hallo !
Es kommt immer auf den Güterstand an , den ihr bei der Eheschließung gewählt habt; Dazu erkläre ich dir zusammenfassend den Unterschied zwischen den drei Begriffen:

: 1. Errungenschaftsbeteiligung : je zwei Eigengüter und je zwei Errungenschaften, an denen je der andere Ehegatte bei der Auflösung zur Hälfte partizipiert) und die anderen:
2. Gütertrennung (je ein voneinander völlig unabhängiges Gut)
3.Gütergemeinschaft ; je ein Eigengut und ein gemeinsames Gut: Gesamtgemeinschaft).

Laut der Ordnung kannst du selber darauf kommen , was und wie viel deiner Frau im Falle einer Scheidung zusteht.
Ich hoffe , ich konnte dir etwa helfen.
Lieben Gruß
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