Wenn akute Kindeswohlgefährdung besteht, muss sich das Jugendamt um die Angelegenheit kümmern. Du kannst dich dort mit einer Sachbearbeiterin in Kontakt setzen. Ansonsten hilft nur noch ein Anruf bei der Polizei, dann muss das Kind wohl vorübergehend in einem Heim oder bei dir untergebracht werden.
Alles Gute!
Fleur de Sel
Vielen Dank dafür , dass du so schnell geantwortet hast. Und dazu Tausend Dank für deinen Ratschlag Ich setze mich umgehend dann mit dem Jugendamt! Dank auch für deinen Wunsche . Gleichfalls . Schönen Rutsch ins Neue! .
L.G