Trennung &Besucherecht zu Weinachten!

luxus - 20. Dezember 2011 um 13:34
 claudel - 21. Dezember 2011 um 09:47
Guten Tag,
es geht um das Besucherecht meiner Kindern in den Ferien. Genauer gesagt in Bezug der Weinachtzeit. Dieses Jahr habe ich die Kinder zur ersten Hälfte der Schulferien, also theoretisch angesehen vom 18 Dezember. Die Frage lautet jetzt , ob mein Ex -Mann am 25.12 oder doch am 27.12 bis 02.01.2012 zu sich bringen darf.
Ich danke euch für eure Aufklärung im Voraus.
L.G

1 Antwort

Hallo !


Wenn die Schulferien am 18.12 beginnen dann dauern die Schulferien 16 Tage an. Der Vater dürfte sie spätestens am 26.12 abholen aber abgeben muss er schon am 02.01.2012 zurück. Denn nur der 02 Januar wäre ein Montag und die Schule beginnt wieder. Ihr beide sollt ans Wohl der Kinder denken . Auf einen Tag kommt es nie an. Und ich nehme dazu an , dass die Kinder bei Ihnen wohnen , daher lockern Sie die Sache zum Wohl ihrer Kindern auf))).
Schöne Weihnachten und alle Gute zum Neuen Jahr!
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