Einfach verplant??????????

Gelöst
MARROK - 21. Dezember 2011 um 13:33
 MARROK - 21. Dezember 2011 um 17:09
Guten Tag,

ich bin marokkanischer Herkunft , ich habe den unbefristeten Aufenthalt. Meine Frau hat vor paar Tagen hierzulande ein Kind auf der Welt gesetzt. ( Sie ist aber in Spanien ansässig).
Fraglich ist es jetzt , welche Staatsbürgschaft ich für meinen Sohn beantragen darf?
Ich danke euch für eure Hilfe im Voraus.
L.G

1 Antwort

das ist auch von der staatsangehörigkeit ihrer frau abhängig

ich glaube das kind ist dann ein sogenanter "doppelstaater" also hat er die staatsangehörigkeit von ihnen beiden (sofern sie gleich ist) und die des staates in dem er geboren wurde

ich denke das standesamt kann ihnen eine exakte auskunft geben
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Hi !
Danke der schnellen Antwort.
Meine Frau ist auch marokkanische Staatsbürgerin . Sie hat nur die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung in Spanien erworben, weil die Ausländergesetze in Spanien lockerer sind als die deutschen. Es hat sich jedenfalls ergeben.
Ich glaube , mir bleibt es nicht anderes üblich als mich bei den Ausländerbehörden zu melden und danach zu fragen.
Vielen Dank jedenfalls für die Mühe.))
L.G
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