Vertrag mit Bezug nach UK

R.B. - 9. Januar 2012 um 21:52
 Kadda - 9. Januar 2012 um 21:53
Guten Tag,
welches gericht entscheidet über einen vertrag mit einem engländer geschlossen habe?
wir haben einen vertrag, dass er mich in finanziellen angelegenheiten berät, aber seine tipps waren so schlecht, dass ich eine hohe summe verloren habe.wie und wo kann ich jetzt gegen ihn vorgehen?

1 Antwort

Wenn Sie keine Rechtswahl getroffen haben ist das nicht ganz so einfach. Schauen Sie in die so genannte ROM I Verordnung. Normalerweise ist es dort ausdrücklich geregelt, ansonsten das Recht der charakteristischen Leistung.
Wenn Sie Verbraucher waren in diesem Rechtsverhältnis, dann müssten Sie auch hier in Deutschland klagen können
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