Nachbessern erlaubt?

Kolja K. - 13. Januar 2012 um 23:51
Brandungsfelsen Beiträge 600 Mitglied seit Dienstag Oktober 12, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 15, 2012 - 13. Januar 2012 um 23:52
Guten Tag,

ich habe ein Gutachten für einen Vermieter erstellt (Gutachten über Schimmelbefall in 2 seiner Eigentumswohnungen). Nun ist mir dabei ein Fehler passiert. Das habe ich, nachdem ich ihm das Gutachten zugeschickt habe, dann mitgeteilt, weil es mir erst dann aufgefallen ist.
Natürlich habe ich (für den Kunden kostenfrei) die entsprechenden Passagen mit den richtigen Messwerten versehen und den Irrtum beseitigt.
Der Kunde verlangt jetzt aber ein komplett neues Gutachten, in dem auch die eigentlich stimmenden Passagen neu formuliert werden.
Warum auch immer...
Muss ich ihm ein neues Gutachten schreiben oder darf ich auch nur Nachbessern?

1 Antwort

Brandungsfelsen Beiträge 600 Mitglied seit Dienstag Oktober 12, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 15, 2012 23
13. Januar 2012 um 23:52
Hallo!

das Gutachten leidet an einem Sachmangel. Du kannst entscheiden, ob du ein komplett neues Werk herstellst oder ob du nur nachbesserst. Der Kunde kann dir das nicht vorschreiben.
LG,
B.
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