ich bin tunesischer Bürger mit deutscher Staatsbürgerschaft. Ich habe hierzulande geheiratet und jetzt will mich von meiner Frau scheiden lassen .
Fraglich ist es jetzt , ob ich dem Richter von den Eigentümer berichten soll , die ich in Tunesien erworben hatte (wegen dem Unterhalt).
Ich danke euch allen fürs lesen.
L.G
Weltenbummler_1967
Beiträge379Mitglied seitDienstag 12 Oktober 2010StatusMitgliedZuletzt online:15 Februar 20128 18 Jan 2012 à 23:09
Hallo,
bei einem Scheidungsprozess trifft Sie eine Offenlegungspflicht. Diese gilt für bewegliches und unbewegliches Vermögen im In- und Ausland. Sie sind also verpflichtet auch diese Eigentümer zu nennen!
Wenn Sie in der Zugeminngemeinschaft leben und die Häufer von Anfang an hatten, wirkt sich das aber nicht nachteilig aus. Dies zählt dann zu Ihrem Anfangsvermögen.
19 Jan 2012 à 08:59
Tausend Dank der Aufklärung. Sie haben mir quasi das Leben gerettet.)))
Lieben Gruß