Guten Tag,
Mir wurde von meiner Tante hversprochen, dass ich von ihr zum 18 Geburtstag ein Auto von geschenkt bekomme.
Jetzt ist mein Geburtstag längst vorbei und sie weigert sich weiterhin mir ein Auto zu kaufen.
darf sie das so einfach?
danke,
janet
Ein Schenkversprechen muss leider notariell beurkundet werden, damit es wirksam ist. Also können Sie sie nicht auf Schenkung verklagen.
Der Formmangel kann nur noch durch das Bewirken der Schenkung geheilt werden, aber das nutzt Ihnen ja leider nichts, da sich Ihre Tante ja weigert.