Guten Tag,
mein italienischer Ehemann , hierzulande ansässig und verstorben, hat mir ein Testament hinterlassen (noch nicht geöffnet),bisher immer noch bei einem Notar ( auch hier in Berlin);
Da mein Mann Güter in Italien hat, fragte mich der Notar nach bestimmten Unterlagen , die wiederum mit diesen Gütern zusammenhängen) ;Die Steuer hat mein Mann in Italien bezahlt.
Nun lautet die Frage jetzt , ob ich ihm die angeforderten Unterlagen aushändigen soll oder soll ich einen italienischen Notar / ggb. Anwalt damit beauftragen? Lässt sich die Angelegenheit- eurer Meinung nach- von hier (DE) aus erledigen oder muss ich dahin persönlich fliegen?
Im Voraus bedanke ich mich bei euch für eure Mühe.
mfG