Keine Anwaltsvergütung ?keine Scheidung?

Gelöst
MEISS - 8. Februar 2012 um 15:06
 MEISS - 8. Februar 2012 um 16:23
Guten Tag,
Ich bin dabei mich schieden zu lassen.
Nun hat mein " zukünftiger " Ex-Mann keine finanzielle Mittel seinen Anwalt zu bezahlen. Doch müsste die Scheidungssitzung über nächste Woche stattfinden.Was wird dann passieren , sollte er seinen Anwalt nicht vergüten wollen/können? Wird die Gerichtssitzung nicht stattfinden oder wird der Scheidungsprozess annulliert?
Ich danke euch , dass ihr mein Anliegen beantworten würdet.
mfG

1 Antwort

Guten Tag,

soweit das Scheidungsverfahren bereits läuft, Sie und Ihr Mann sich einig sind, sich scheiden zu lassen und in der Sitzung lediglich die Anhörung durch das Gericht erfolgen soll, ist eine anwaltliche Vertretung entbehrlich.
Für die Zustimmung zur Scheidung bedarf es keiner Vertretung durch einen Rechtsanwalt gemäß § 114 IV Nr. 3 FamFG, so dass Ihr Mann auch selber vor dem Familiengericht auftreten kann.

Eine Vertretung durch einen Anwalt ist jedoch erforderlich, soweit auch Folgesachen (Kindschaftssachen, Unterhalt, Güterrecht) geklärt werden müssen.

Inwiefern sich Ihr Mann konkret anwaltlich vertreten lassen muss, wird Ihnen Ihr Rechtsanwalt jedoch ausführlicher darlegen können.
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Hallo Henk !
Danke für die schelle Rückmeldung und für die großartige Aufklärung.
Lieben Gruß
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