Er hatte das Sorgerecht& gestorben&und jetzt?

KRISTA - 14. Februar 2012 um 15:06
marlene.w Beiträge 67 Mitglied seit Donnerstag November 3, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: März 29, 2013 - 15. Februar 2012 um 10:55
Guten Tag,

Mein Mann hatte das Sorgerecht unseres Sohnes gehabt. Das war unser gemeinsamer Wunsch. Bevor der Scheidungsprozess zu Ende war, hatte mein Mann einen tödlichen Unfall gehabt.Daher muss mein 5jahriger Sohn zu mir ziehen(ich bin bei meinem neuen Freund zusammengezogen).
Die Frage lautet jetzt , ob ich es dem Jugendamt melden soll? Das Sorgrecht hatte er offiziell? Bekomme ich sein Kindergeld auf mein Konto automatisch auf mein Konto überwiesen? An wen soll ich mich denn melden?
Ich danke allen Useren , die mich orientieren wollen/ können.
L.G

1 Antwort

marlene.w Beiträge 67 Mitglied seit Donnerstag November 3, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: März 29, 2013 2
15. Februar 2012 um 10:55
Hallo!
Ich zitiere:
§ 1680
Tod eines Elternteils oder Entziehung des Sorgerechts

(1) Stand die elterliche Sorge den Eltern gemeinsam zu und ist ein Elternteil gestorben, so steht die elterliche Sorge dem überlebenden Elternteil zu.

(2) Ist ein Elternteil, dem die elterliche Sorge gemäß § 1671 oder § 1672 Abs. 1 allein zustand, gestorben, so hat das Familiengericht die elterliche Sorge dem überlebenden Elternteil zu übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. Stand die elterliche Sorge der Mutter gemäß § 1626a Abs. 2 allein zu, so hat das Familiengericht die elterliche Sorge dem Vater zu übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes dient.

(3) Absatz 1 und Absatz 2 Satz 2 gelten entsprechend, soweit einem Elternteil, dem die elterliche Sorge gemeinsam mit dem anderen Elternteil oder gemäß § 1626a Abs. 2 allein zustand, die elterliche Sorge entzogen wird.
Quelle: § 1680
Tod eines Elternteils oder Entziehung des Sorgerechts

Quell: dejure.org/gesetze/BGB/1680.html
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