Meine Tochter ist nicht meine Tochter

Gelöst
maxim - 6. März 2012 um 14:58
RE.VW Beiträge 183 Mitglied seit Donnerstag November 3, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: November 20, 2015 - 7. März 2012 um 11:35
Guten Tag,
ich hege den Zweifel , dass meine Tochter nicht meine leibliche Tochter ist. Sie sieht weder mir noch meiner Ex -Frau ähnlich .
Bei einem Streit hat sie mir gebeichtet , dass sie mir sehr oft fremd gegangen ist. Daher auch die Scheidung.
Kann ich meine Tochter zum Ablegen einer Vaterschaftstest überreden ( hinter dem Rücken der Mutter)?Sollten sich meine Zweifel bestätigt haben , kann ich den Entzug MEINER Namen verlangen?

1 Antwort

RE.VW Beiträge 183 Mitglied seit Donnerstag November 3, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: November 20, 2015 15
7. März 2012 um 11:35
Hallo!
Zur ersten Frage habe ich für Sie ein Paragraph rausgeggolt , das Sie sehr interessieren würde:
"
§1598a BGB Anspruch auf Einwilligung in eine genetische Untersuchung zur Klärung der leiblichen Abstammung


(1) Zur Klärung der leiblichen Abstammung des Kindes können


1. der Vater jeweils von Mutter und Kind,

2. die Mutter jeweils von Vater und Kind und

3. das Kind jeweils von beiden Elternteilen


verlangen, dass diese in eine genetische Abstammungsuntersuchung einwilligen und die Entnahme einer für die Untersuchung geeigneten genetischen Probe dulden. Die Probe muss nach den anerkannten Grundsätzen der Wissenschaft entnommen werden.


(2) Auf Antrag eines Klärungsberechtigten hat das Familiengericht eine nicht erteilte Einwilligung zu ersetzen und die Duldung einer Probeentnahme anzuordnen.


(3) Das Gericht setzt das Verfahren aus, wenn und solange die Klärung der leiblichen Abstammung eine erhebliche Beeinträchtigung des Wohls des minderjährigen Kindes begründen würde, die auch unter Berücksichtigung der Belange des Klärungsberechtigten für das Kind unzumutbar wäre.


(4) Wer in eine genetische Abstammungsuntersuchung eingewilligt und eine genetische Probe abgegeben hat, kann von dem Klärungsberechtigten, der eine Abstammungsuntersuchung hat durchführen lassen, Einsicht in das Abstammungsgutachten oder Aushändigung einer Abschrift verlangen. Über Streitigkeiten aus dem Anspruch nach Satz 1 entscheidet das Familiengericht.
Alles zur Vaterschaftsanfechtung finden Sie hier: http://www.vaterschaft-anfechten.de/vaterschaftsanfechtung/fristen.php
Viel Glück!
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